Der Arbeitsschutzausschus
nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. (ASiG)
Ist Ihr Arbeitsschutzausschuss arbeitsfähig oder nur ein lästiges Übel? Oder nur weil es im Gesetz vorgeschrieben ist? Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation ist eine Bildung eines Arbeitsschutzausschusse (ab 20 Beschäftigte) unvermeidlich.
Nicht nur weil es im Gesetz steht, sondern zukunftsorientierte Unternehmen haben längst den Vorteil ihres Arbeitsschutzausschusses erkannt und können davon profitieren.
Gerne unterstützt Sie ASW bei der Gestaltung und Umsetzung Ihres Arbeitsschutzausschusses.
Rufen Sie mich gerne unverbindlich an, wenn Sie dazu Fragen haben. 0171-166 32 64
ArbeitsSchutzWimmer verfügt über ein breites Angebot in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, sowie in der Stressbewältigung.
Beratung
Schulungen
Die Schulungen, Workshops, oder Seminare werden von mir im Unternehmen betriebsspezifisch
angepasst und mit Begeisterung durchgeführt, oder über einen Seminarträger geplant und angeboten.
Veränderungen der Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und Arbeitsformen!
Welchen psychischen Belastungen sind wir aufgrund der aktuellen Veränderungen ausgesetzt und wie können wir uns davor schützen?
Beratung und Begleitung in der Stressbewältigung
Durch die veränderten Arbeitsorganisationen, veränderten Arbeitsabläufe hat sich eine Situation herausgestellt, in der sich aktuell viele Beschäftigte und Unternehmen befinden. Diese führt zu keiner Reduzierung von stressbelastenden Arbeitsbedingungen. Es spielt keine Rolle, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice.
Als Burnout- und Stresspräventionsberater besitze ich die Fähigkeiten, den Beschäftigten in den Betrieben oder im Homeoffice auch bei der Bewältigung von psychischen Belastungen mit individuellen Maßnahmen beratend zur Seite zu stehen.
Mit entsprechenden Konzepten werden die Kosten für Krankheitsausfälle stark reduziert. Motivierte, gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch mögliche Strategien befähigt, ihr Verhalten zu verändern und die Möglichkeiten erkennen auch die Verhältnisse positiver zu gestalten.
Meine Erfahrungen werden hier verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Unternehmen begleiten, um die Chancen zu ergreifen, mögliche Risiken zu vermeiden.
Durch das gemeinsame entwickelte Konzept können von mir individuelle Lösungen,
Gefährdungsbeurteilung!
(Oder eine Analyse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.) M.Molnar, Wien
Bei der Durchführung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, können von mir die Verbesserungsmöglichkeiten vorangestellt werden und drohende oder festgestellte Beanstandungen gelöst bzw. abgewehrt werden. Insbesondere bei der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Alle regelmäßigen Begehungen, mit den beteiligten Personen im Arbeitsschutz, sind durch meine Betreuung gewährleistet. Dies trifft auch in der Begleitung der ASA-Sitzungen zu, einschließlich die Unterstützung bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Sollten bei den Begehungen Lücken im Arbeitsschutz, wie z.B. keine Unterweisung der Beschäftigten, oder keine Dokumentation zu erkennen sein, können ohne großen Kostenaufwand durch meine Unterstützung diese Mängel beseitigt werden. Melden Sie sich gerne bei mir, wenn Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Mein Wissen, Ihr Vorteil!
Vorteile meiner Beratung und Betreuung von Betrieben und Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung,
- führt zu einer Unterstützung hin zu positiven Veränderungen der Verhältnissen,
- erlaubt Anregungen zu einem sicherheitsbewussten Verhalten der Beschäftigten,
- beantwotet Fragen zu den Arbeitsbedingungen und der betrieblichen Gesundheitsförderung,
- führt zu gesünderen und leistungstärkeren Belegschaften
- und zu einer nicht ganz außerachtzulassenden Haftungsreduzierung der Unternehmen.
Doch Verantwortung und Fürsorge sollte an erster Stelle stehen.
Rezessionen werden gerne nach Anfrage und Rücksprache mir den bisherigen Auftraggebern veröffentlicht.
Persönliche Anmerkung:
Viele Möglichkeiten Burnout vorzubeugen.
Es gibt sicher viele Möglichkeiten Burnout vorzubeugen. Die Betroffenen müssen sich bei dem zahlreichen Angeboten für sich die richtige, vor allem passende Herangehensweise entscheiden. Wie kann das persönliche Anspannungsniveau gesenkt werden, welche Stresspräventionsmaßnahmen können dabei hilfreich sein? usw. Qualität sollte eine vorangestellte Wertigkeit haben und nicht nur Angebote, die zur verbesserten Wirtschaftlichkeit der Anbieter führt.
Auf der betrieblichen Ebene stelle ich fest, dass gerade die Umsetzung des § 5 des Arbeitsschutz-gesetzes noch große Lücken aufweist. Keine 40% der Unternehmen haben bisher eine Gefährdungs-beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Wobei diese bereits seit 2008 für Bildschirmarbeitsplätze gefordert ist. (Nach meinem Verständnis bereits in der 1. Auflage des Arbeitsschutz-gesetzes von 1996).
So lange keine Maßnahmen in der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und diese dann auch umgesetzt werden, sind die Einflüsse bei der Arbeit mit die Auslöser für Burnout.
Zu hinterfragen ist auch, was soll mit der Gefährdungsbeurteilung erreicht werden. Soll nur die gesetzliche Anforderung erfüllt werden, oder soll eine qualitative Verbesserung der Verhältnisse und das Verhalten aller Beschäftigten eines Unternehmens erreicht werden.
Checklisten, die nur abgearbeitet werden, können nicht zu dieser qualitativen Verbesserung führen. Ebenso kann keine qualifizierte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, von selbsternannten Fachfrauen und Fachmänner, alleine mit ihren EDV-Unterstützen Systemen erreicht werden. Diese Verfahren gehen zu wenig in die Tiefe. Eine Gefährdungsbeurteilung die nur von „oben“ diktiert wird, kann auch nicht zum Erfolg und zur Verhinderung von Burnout führen.
(pers. Anmerk.: Achten Sie bei der Preisgestaltung der Angebote darauf, dass es nicht "billig" wird.)